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Allgemeine Regelungen

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Allgemeine Regelungen

alle Kassen / alle Privatkassen

Termine nach Vereinbarung

Leider ist es uns nicht immer möglich persönlich ans Telefon zu gehen. Hinterlassen Sie bitte in diesem Fall eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir melden uns umgehend bei Ihnen und stimmen so einen Termin mit Ihnen ab. Benutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular.

Absageregelungen

Bitte erscheinen Sie zu den Therapieterminen pünktlich, da wir keine Verlängerung gewähren können. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls ist die Praxis berechtigt Ihnen die Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen.

Hausbesuche

Sollten Sie nicht in der Lage sein unsere Praxisräume aufzusuchen, übernehmen wir auch Hausbesuche, sofern ihre Ärztin / ihr Arzt das verordnet hat.

Kostenübernahme

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (alle Kassen & privat). Seit dem 1.1.2004 sieht die gesetzliche Zuzahlungsregelung vor, dass Erwachsene eine Zuzahlung von 10% zur logopädischen Behandlung plus eine Gebühr von 10 € pro Verordnung zu leisten haben. Bei Kindern und Jugendlichenbis 18 Jahre zahlt die Krankenkasse die gesamten Kosten für die Behandlung.

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Leider ist es uns nicht immer möglich persönlich ans Telefon zu gehen. Hinterlassen Sie bitte in diesem Fall eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir melden uns umgehend bei Ihnen und stimmen so einen Termin mit Ihnen ab. Benutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular.

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Bitte erscheinen Sie zu den Therapieterminen pünktlich, da wir keine Verlängerung gewähren können. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls ist die Praxis berechtigt Ihnen die Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen.

Hausbesuche

Sollten Sie nicht in der Lage sein unsere Praxisräume aufzusuchen, übernehmen wir auch Hausbesuche, sofern ihre Ärztin / ihr Arzt das verordnet hat.

Kostenübernahme

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (alle Kassen & privat). Seit dem 1.1.2004 sieht die gesetzliche Zuzahlungsregelung vor, dass Erwachsene eine Zuzahlung von 10% zur logopädischen Behandlung plus eine Gebühr von 10 € pro Verordnung zu leisten haben. Bei Kindern und Jugendlichenbis 18 Jahre zahlt die Krankenkasse die gesamten Kosten für die Behandlung.